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BGH, 10.10.1966 - II ZR 252/64 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Unfallversicherung auf Versicherungsschutz - Verlust der Sehkraft auf einem Auge - Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit (Invalidität)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 295
- MDR 1967, 113
- VersR 1966, 1133
- DB 1966, 1804
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Göttingen, 02.07.1962 - 3 O 83/61
Auszug aus BGH, 10.10.1966 - II ZR 252/64
Ebenso leuchtet ein, daß z.B. der Gebrauchswert eines Auges erheblich stärker beeinträchtigt wird, wenn es eine restliche Sehschärfe von 0, 1 völlig verliert, als wenn etwa die Sehschärfe von 0, 9 auf 0, 8 gemindert wird (vgl. LG Göttingen, VersR 1963, 1017). - OLG Hamm, 20.03.1959 - 7 U 241/58
Auszug aus BGH, 10.10.1966 - II ZR 252/64
Es ist also ohne Rücksicht auf den Beruf des Versicherten oder darauf, ob ein rechtes oder linkes Glied betroffen ist, zu prüfen, in welchem Maße das Glied gegenüber einem gesunden in seiner Brauchbarkeit beeinträchtigt ist (…Prölss a.a.O. § 8 AUB Anm. 7; OLG Hamm, VersR 1962, 269 [OLG Hamm 20.03.1959 - 7 U 241/58]; ebenso von ärztlicher Seite Perret in Handb. der Unfallbegutachtung, herausg. v. Lob, 1961, I, 253 f, 259 f; Köstlin in Bürkle de la Camp/Rostock, Handb, der gesamten Unfallheilkunde, 1955, I, 60). - RG, 28.07.1939 - III 186/38
1. Was ist im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die …
Auszug aus BGH, 10.10.1966 - II ZR 252/64
Unter Arbeitsfähigkeit im Sinne der AUB ist grundsätzlich nicht die Fähigkeit zur Ausübung eines bestimmten Berufs zu verstehen, sondern die jedem körperlich unversehrten Menschen eigene, vom tatsächlich ausgeübten Beruf unabhängige Fähigkeit, Arbeit zu leisten (RGZ 161, 184, 190 f).
- BGH, 27.04.1983 - IVa ZR 193/81
Berücksichtigung der Brille bei der Beurteilung der Sehkraft in der privaten …
Beizupflichten ist dem Berufungsgericht auch insoweit, als es darauf hinweist, die Berücksichtigung besonderer, in der Person des betreffenden Versicherungsnehmers liegenden Umstände sei nach dem System der AUB auch dann ausgeschlossen, wenn dies im Einzelfall zu Härten führt (BGH Urteil vom 10.10.1966 - II ZR 252/64 - LM AVB f. Unfallvers. § 8 Nr. 1 = VersR 1966, 1133). - BGH, 17.10.1990 - IV ZR 178/89
Anwendung der Gliedertaxe auf eine Hüftkopfnekrose
Zutreffend haben die Vorinstanzen auch gesehen, daß im Rahmen der Gliedertaxe der AUB ein genereller Maßstab gilt, weshalb bei der Frage nach unfallbedingter Gebrauchsunfähigkeit oder Gebrauchsbeeinträchtigung nicht auf die besonderen Verhältnisse des jeweiligen Versicherten abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1966 - II ZR 252/64 - VersR 1966, 1133). - OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06
Private Unfallversicherung: Vorinvalidität wegen zum Unfallzeitpunkt bereits …
Zwar trifft es zu, dass die Vereinbarung einer festen Gliedertaxe der Gleichbehandlung der Versicherten und der Prämiengerechtigkeit dient, die es erfordern, möglichst gleichartige Risiken zusammenzufassen und zu gleicher Prämie bei grundsätzlich gleichen Leistungen zu versichern (BGH VersR 1966, 1133/1134).
- BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 192/80
Berücksichtigung von innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage ab noch nicht …
Ein rein abstrakter Maßstab ohne Berücksichtigung der konkreten Berufs- und Erwerbsverhältnisse des Versicherten ist in den durch § 8 II Abs. 2-4 AUB geregelten Fällen anzulegen (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1966 - II ZR 252/64 = VersR 1966, 1133 f.), nicht aber in dem hier vorliegenden Fall einer Invalidität, die nach § 8 II Abs. 5 AUB zu beurteilen ist. - OLG Bamberg, 04.03.1993 - 1 U 192/92
"Beinwert" und "Fußwert" der Gliedertaxe; Festlegung des Invaliditätsgrades nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG München II, 27.05.2021 - 10 O 3814/20
Rente, Unfall, Unfallversicherung, Versicherungsnehmer, Werbung, …
(BGH, Urteil vom 10. Oktober 1966 - II ZR 252/64 -, juris).